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LTS - Althainz e.K.
Frau Jutta Frank
Frau Jutta Frank
Dolgenseestrasse 63
10319 Berlin
030 - 91 61 15 39
030 - 91 61 14 39
Berlin Charlottenburg
HRA 39853B
DE 254062298
www.lts-althainz.de
info@lts-althainz.de
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
01. Geltungsbereich
Die Leistungen und Angebote von LTS-Althainz erfolgen ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch ohne ausdrückliche Vereinbarung. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird widersprochen.
Mündliche Abreden sind nicht betroffen.
02. Grundsätzliches
LTS-Althainz betreibt eine Vermittlungszentrale für Transporte. Die Vermittlung der Transportaufträge unterliegt den Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs- und Logistikunternehmer (VBGL) und dem Handelsgesetzbuch (HGB) in der jeweils gültigen Fassung, soweit nicht im Folgenden abweichende Regelungen getroffen werden.
Die Transporte erfolgen durch selbständige Unternehmer und Angestellte, die mit LTS-Althainz vertraglich verbunden sind. LTS-Althainz ist berechtigt, Transporte auch an andere Frachtführer zu vermitteln. LTS-Althainz wird ausschließlich als Vermittler zwischen Auftraggeber und Frachtführer tätig. LTS-Althainz stellt sicher, dass die Durchführung der Transporte auf der Grundlage der VBGL und dieser AGB erfolgt.
Befördert werden alle Sendungen, die sich im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) eignen. Die Beförderung von Personen, sowie Sendungen gem. § 51 Postgesetz ist ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Sendungen deren Lagerung bzw. Beförderung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstößt oder für die eine besondere behördliche Genehmigung erforderlich ist.
Gegenstand des Transportauftrages ist die Vermittlung an den Transportunternehmer, sowie die Abholung und die Ablieferung des Transportgutes an den Empfänger bzw. einen empfangsberechtigten Dritten. Soweit der Auftraggeber nicht ausdrücklich eine persönliche Aushändigung an den Empfänger verlangt, kann die Sendung auch allen anderen Personen, die unter der Empfängeradresse angetroffen werden, übergeben werden.
03. Inhalt und Umfang der Leistung und Preise
Es gelten die jeweils gültigen Preise, Berechnungsgrundlagen sowie die Beförderungsbedingungen von LTS-Althainz, die in den Informationsbroschüren der jeweils gültigen Fassung erläutert sind.
Rechnungsempfänger ist, sofern nicht anders vereinbart, der Auftraggeber. Dies gilt insbesondere dann, wenn der genannte Rechnungsempfänger die Forderung bestreitet.
04. Sicherstellung des Transportgutes
Es obliegt dem Auftraggeber das Transportgut in einer handelsüblichen, transportfähigen Verpackung zu übergeben. Mangelhaft verpacktes bzw. unverpacktes Transportgut wird auf Wunsch transportiert, jedoch wird hierfür keine Haftung übernommen. Bei Gefahrgut muss die Verpackung und die Kennzeichnung entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen vom Auftraggeber bzw. Versender vorgenommen werden. Unterläßt der Auftraggeber bzw. Versender die ausreichende Kennzeichnung, so ist der Transporteur berechtigt, den Transportauftrag abzulehnen. Eventuelle anfallende Kosten des Transporteurs gehen auf den Auftraggeber über.
05. Zollabfertigung
Der Versender muss alle erforderlichen Dokumente mit dem Transportgut übergeben. In diesem Falle kann LTS-Althainz als Zollagent mit der Zollabfertigung beauftragt werden. Weitere Bestimmungen für die Zollabfertigung sind in der VBGL geregelt.
06. Auslieferung, Rücksendung bei Unzustellbarkeit
Die Auslieferung des übernommenen Transportgutes erfolgt gegen Empfangsquittung an den vom Versender bezeichneten Empfänger zur angegebenen Zustelladresse. Vergebliche Fahrten sowie Warte- und Ladezeiten werden berechnet. Wiederholte Zustellversuche sowie Lieferungen an alternative Lieferadressen werden berechnet. Ebenso die Rücklieferung einer unzustellbaren Sendung. Es gelten die jeweils gültigen Preise, Berechnungsgrundlagen sowie die Beförderungsbedingungen von LTS-Althainz, die in den Informationsbroschüren der jeweils gültigen Fassung erläutert sind.
07. Gewährleistung
Erkennbare Schäden oder Fehlmengen sind bei der Annahme des Transportgutes durch den Empfänger sofort gegenüber dem Frachtführer auf dem Abliefernachweis schriftlich zu vermerken. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Lieferdatum bei LTS-Althainz schriftlich anzuzeigen. Allgemeine Vorbehalte wie z.B. "nicht kontrolliert" oder "unter Vorbehalt" bei der Annahme gelten nicht als Anzeige von Fehlmengen oder Schäden.
Der Frachtführer ist nicht verpflichtet, genaue Mengen bei Erhalt von Transportgut zu kontrollieren, wenn eine Zählung nicht zumutbar ist (z.B. 1.500 Druckbögen auf einer Palette, oder 25 Kartons mit jeweils 250 Stück, usw).
08. Liefer- und Leistungsfrist
Die Annahme des Transportauftrages erfolgt bei Übernahme des Transportgutes.
Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder von Ereignissen, welche die Durchführung der Leistung wesentlich erschweren bzw. unmöglich machen, entbinden LTS-Althainz bzw. den Frachtführer von jeder Laufzeitzusage. Dies gilt insbesondere bei ungünstigen Wetterverhältnissen, Streik, Aussperrung, behördlicher Anordnung, außergewöhnlichen Verkehrsverhältnissen oder mangelnder/fehlender Dokumentation bei der Auftragserteilung seitens des Auftraggebers. In diesen Fällen ist LTS-Althainz berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Vertragsbestandteils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Verzugsschäden sind von der Haftung ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf grober Fahrlässigkeit von LTS-Althainz oder vom Frachtführer, die seitens des Anspruchsstellers nachzuweisen ist.
LTS-Althainz haftet nicht für Schäden, die durch Dritte verursacht werden.
09. Versand und Gefahrenübergang
Die Haftung für das Transportgut beginnt mit dem Moment der abgeschlossenen Übergabe an den Frachtführer. Falls der Versand ohne Verschulden des Frachtführers unmöglich ist bzw. sich verzögert, geht die Haftung wieder auf den Auftraggeber über.
10. Haftung nach VBGL
Für das Transportgut besteht über den jeweiligen Frachtführer eine Transportversicherung in Höhe von 40 Rechnungseinheiten pro kg Fracht, wobei Tara hier nicht berücksichtigt werden kann, ausgenommen die Verpackung ist fester Bestandteil des Transportgutes. Eine Zusatzversicherung bei handelsüblicher Verpackung ist möglich.
Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, welche der jeweilige Frachtführer auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden kann bzw. deren Folgen er nicht abwenden kann. Weitere Haftungsausschlüsse nach § 427 HGB bleiben unberührt.
Für Funktionsstörungen elektronischer Geräte haftet LTS-Althainz bzw. der Frachtführer nur, wenn der Anspruchssteller nachweisen kann das der Schaden auf Verschulden von LTS-Althainz bzw. des Frachtführers beruht. Bei Filmen, Datenträgern u.ä. ist die Haftung auf den Materialwert des Transportgutes beschränkt. Gefahrgut, Wertgegenstände, Schmuck, usw. erfordern eine zusätzliche Transportversicherung.
11. Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform bzw. sind dem Rechnungstext zu entnehmen. LTS-Althainz ist grundsätzlich berechtigt, Barzahlung zu verlangen.
Zahlt der Auftraggeber auch nach Erhalt einer Zahlungserinnerung (1. Mahnung) nicht, kann LTS-Althainz für die Zahlungsaufforderung (2. Mahnung) Mahnkosten erheben. Darüber hinaus trägt der Schuldner alle Kosten, die für die erforderlichen Maßnahmen zur Betreibung des offenen Betrages notwendig sind.
Reklamationen zur Rechnung müssen vom Auftraggeber schriftlich innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum gegenüber LTS-Althainz geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist gilt die Rechnung als anerkannt.
LTS-Althainz ist berechtigt, trotz anders lautender Anweisungen des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist LTS-Althainz berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn LTS-Althainz über den Betrag verfügen kann. Bei Scheckzahlung gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingereicht und gutgeschrieben ist.
LTS-Althainz behält sich die Ablehnung von Scheckzahlungen vor.
LTS-Althainz akzeptiert keine Wechsel.
In Einzelfällen behält sich LTS-Althainz vor, eine Anzahlung zur Leistung zu verlangen.
Werden LTS-Althainz Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, ist LTS-Althainz berechtigt, die gesamte Restschuld des Auftraggebers sofort fällig zu stellen. LTS-Althainz ist in diesem Falle weiterhin berechtigt, Vorrauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
12. Verjährung, Gerichtsstand
Sämtliche Ansprüche gegen LTS-Althainz, oder von LTS-Althainz beauftragten Frachtführern und Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach einem Jahr, bei Vorsatz nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag der Ablieferung des Transportgutes, spätestens mit der Fälligkeit des Anspruches, bei Verlust mit der Kenntnisnahme des Verlustes.
Der Vermittlungsauftrag sowie die vermittelten Transportaufträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von LTS-Althainz. Für alle Rechtsstreitigkeiten wird ausdrücklich der Gerichtsstand Berlin vereinbart.
13. Datenschutz
LTS-Althainz ist berechtigt, die im Zusammenhang mit den in Auftrag gegebenen Transporten anfallenden personenbezogenen Absender- und Kundendaten sowie die Entgeld und Zusatzdaten selbst, oder durch Dritte elektronisch zu erfassen, zu speichern, zu bearbeiten, oder in dem zur Erfüllung notwendigen Umfang an Dritte zu vermitteln. Die Rechte des Betreffenden nach dem Bundesdatenschutzgesetz auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung, oder Widerspruch im Hinblick auf gespeicherte personenbezogene Daten können unabhängig vom Ort der Speicherung bei LTS-Althainz geltend gemacht werden.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein / werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht. Im Falle tritt die gesetzliche Regelung an die Stelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung. Das gleiche gilt für fehlende Bestimmungen.
15. Hinweis
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jederzeit im Internet auf der Homepage von LTS-Althainz einsehbar (www.lts-althainz.de). Weiterhin hängen diese in unseren Geschäftsräumen aus und werden bei Bedarf gerne auch zugesandt.
Stand: 01.01. 2003
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